URICHER Rechtsanwälte Konstanz - Blog

Gutes Tun von Todes wegen
Blog vom 01.01.2014

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Wer nach seinem Tod noch etwas Gutes bewirken will, kann sein Vermögen gemeinnützigen Vereinigungen vermachen. Wer eine eigene Stiftung gründen will, sollte sich sein Vermögen genau anschauen.

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