Unsere Mandanten* in komplexen Situationen und Fragestellungen zu begleiten und zu unterstützen und praktische und rechtssichere Lösungen zu finden, das ist unsere Handlungsmaxime.
Der Schwerpunkt unsere Tätigkeit liegt auf der Beratung von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen in den Themenbereichen Vermögensnachfolge, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Familienrecht sowie Immobilienrecht.
Seit mehr als 20 Jahren begleiten wir Menschen in herausfordernden Lebenssituationen sowie Unternehmen bei umfassenden Aufgabenstellungen, das war und ist unsere Leidenschaft.
Durch die breit gefächerte Spezialisierung in unserem Team sind wir in der Lage, Sie bei Ihren individuellen Fragestellungen zu unterstützen.
Aufgrund der Zulassung von zwei Kollegen aus unserem Team zur schweizerischen Rechtsanwaltschaft und unserem weiteren Kanzleisitz in Zürich in der Schweiz ist es uns jederzeit möglich, Sie auch bei grenzüberschreitenden wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen zu beraten.
In Kooperation mit:
Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen in der Gestaltung von rechtlichen und steuerrechtlichen Sachverhalten im Unternehmensbereich wie auch im Privatvermögen.
Tücken der Eheschließung und die Bedeutung von Eheverträgen in steuer- wie auch zivilrechtlicher Hinsicht
Seit dem 16. Dezember 2020 befindet sich Deutschland zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie in seinem zweiten Lockdown. Dies stellt eine große Herausforderung für die gesamte Wirtschaft dar. Einige Betriebe mussten komplett schließen oder ihren Geschäftsbetrieb einschränken und haben dadurch mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen. Vermieter sowie Mieter stehen vor der Frage, ob die Miete für die Gewerbeimmobilie während der Einschränkungen in voller Höhe zu leisten ist oder eine Anpassung gerechtfertigt ist.
Von Rechtsanwältin Nadja Keller-Weißflog
Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwältin Sonia Uricher
Autorin: Sonia Uricher